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Welche Fördermöglichkeiten habe ich über LEADER?


Gefördert werden Projekte, die der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes dienen und der lokalen Entwicklungsstrategie unserer Region entsprechen.

Die Förderhöhen variieren je nach Art und Ausrichtung des Projektes.

Für die Periode von 2007-2013 stehen etwa 89,8 Mio. Euro allein für NÖ zur Verfügung (das bedeutet eine Vervierfachung der öffentlichen Mittel im Vergleich zur vorangegangen LEADER+ Periode!)

Eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Förderungen ist es, dass gute Projektideen und -maßnahmen von sämtlichen BewohnerInnen und AkteurInnen der Region entwickelt und umgesetzt werden.








LEADER-Projektbeispiele


WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

Erhöhung der Wertschöpfung in landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben
Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien, Bauinvestitionen, Anschaffung neuer Maschinen und Anlagen

Förderstelle: NÖ Landesregierung, Abt. Landwirtschaftsförderung
oder ERP-Fonds
Förderhöhe: Bis 15%
Förderwerber: Landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe

Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Erzeugergemeinschaften
Vermarktungskonzepte, Durchführungsstudien, Marktforschung, Produktentwürfe, Informationsmedien, Teilnahme an Messen und Ausstellungen

Förderstelle: Agrarmarkt Austria
Förderhöhe: Bis 50%

Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
Investitionen in Gebäude, Maschinen, Geräte und technische Anlagen, bauliche Investitionen im Bereich Garten- und Obstbau

Förderstelle: Landwirtschaftskammer
Förderhöhe: Bis 40%
Förderwerber: BewirtschafterInnen landwirtschaftlicher Betriebe

Unterstützung von Kleinstunternehmen
Beratungsdienstleistungen, Erstellung von Konzepten und Businessplänen, Maßnahmen zur Professionalisierung und Optimierung der Marktchancen

Förderstelle: Wirtschaftskammer, Abt. Betriebswirtschaft&Management
Förderhöhe: Bis 75% für KleinstunternehmerInnen,
bis 100% für JungunternehmerInnen
Förderwerber: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. Euro Gesamtumsatz),
JungunternehmerInnen (innerhalb von 3 Jahren nach Gründung)


TOURISMUS

Nutzung der regionalen Ressourcen für touristische Zwecke
Vernetzung von touristischen Einrichtungen und Ausflugszielen, sektorübergreifende Kooperationsmodelle Landwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft, Kultur und Tourismus (Beispiel Genussregionen)

Förderstelle: NÖ Landesregierung, Abt. Landwirtschaftsförderung,
Abt. Forstwirtschaft oder Ecoplus
Förderhöhe: Bis 40%

Etablierung von kulturtouristischen Einrichtungen
Mit mehr als 5.000 BesucherInnen und Potenzial in Richtung 10.000, eintrittspflichtigem Angebot und Mitgliedschaft bei NÖ Card; Fördervoraussetzung ist die Erstellung eines Betriebskonzeptes durch externen Berater

Förderstelle: Ecoplus
Förderhöhe: Bis 60%

Gestaltung und Errichtung von touristischen Themenwegen
In Abstimmung mit der lokalen Entwicklungsstrategie; Fördervoraussetzung ist die Erstellung eines Betriebskonzeptes durch externen Tourismusberater, Erstellung eines Gesamtangebotes unter Einbindung der Infrastruktur, Beschilderung, Gastronomie und Beherbergung, touristischer Angebote sowie Vermarktung

Förderstelle: Ecoplus
Förderhöhe: Bis 60%


SPEZIALISIERUNG

Schaffung von landwirtschaftlich-touristischen, kommunalen oder sozialen Angeboten
Präsentationsräume, Urlaub am Bauernhof, Buschenschanken, Grünlandpflege, Sozialdienste

Förderstelle: NÖ Landesregierung, Abt. Landwirtschaftsförderung
Förderhöhe: Investitionen 20% plus 3% LEADER-Bonus, Sachkosten 40%, Personalaufwand bis 75% im 1. Jahr

Angebot von Energiedienstleistungen aus nachwachsenden Rohstoffen
Errichtung von kleinräumigen Biomassewärmeanlagen, Biogasanlagen und Anlagen zur Erzeugung von Energieträgern aus nachwachsenden Rohstoffen

Förderstelle: NÖ Landesregierung, Abt. Energiewesen und Strahlenschutz oder Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Förderhöhe: Bis 30%

Kooperationen von Lebensmittel- und Landwirtschaft mit touristischer Ausrichtung
Schaffung von touristischen Infrastrukturen, Vermarktung von Tourismusdienstleistungen

Förderstelle: NÖ Landesregierung, Abt. Landwirtschaftsförderung
Förderhöhe: Bis 40%


LEBENSRAUM

Verkehrserschließung ländlicher Gebiete
Errichtung, Umbau oder Instandsetzung von Wegen

Förderstelle: NÖ Landesregierung, Abt. Güterwege
Förderhöhe: Bis 50%
Förderwerber: Natürliche, juristische Personen, Personenvereinigungen etc.

Kommunale Standortentwicklung
Studien zur Analyse und Optimierung von kommunalen Standorten

Förderstelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Förderhöhe: Bis 100%

Naturschutz zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
Bewirtschaftungs- und Naturschutzpläne, Konzepte zur Erhaltung und Entwicklung wertvoller Lebensräume, Investitionen in Bewusstseinsbildung

Förderstelle: NÖ Landesregierung, Abt. Naturschutz
Förderhöhe: Bis 80%

Landschaftsgestaltung zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
Anlage und Erhaltung von Biotopverbundsystemen, Boden- und Wasserschutz, Wasserrückhalt, Anlage und Erhaltung von Trockenrasen, Altbäumen, Streuobstbestände, Gehölzinseln und -streifen sowie Terrassen

Förderstelle: NÖ Landesregierung, Abt. Landwirtschaftsförderung
Förderhöhe: Bis 70%

Dorferneuerung und Dorfentwicklung
Investitionen und Aufwendungen in Zusammenhang mit kommunalen und sozialen Leistungen, Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten, Natur- und Umweltschutzaktivitäten, Schaffung von Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Gestaltung und Erhaltung dörflicher Anlagen etc.

Förderstelle: Dorf- und Stadterneuerung
Förderhöhe: ca. 30%
Förderwerber: Gebietskörperschaften und sonstige FörderwerberInnen


QUALIFIZIERUNG

Schwerpunktorientierte Qualifizierungsmaßnahmen
Kurse, Lehrgänge, Vorträge, Tagungen, Workshops, Exkursionen, partizipative Lehr- und Lernformen auf der Grundlage einer regionalen Bildungsstrategie

Förderstelle: Ecoplus
Förderhöhe: Bis 80%

Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft
Fachliche Qualifizierung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Steigerund der Wettbewerbsfähigkeit wie z.B. Natur- und Landschaftsführer, Kräuterpädagogik, Bio-Landwirtschaft etc.

Förderstelle: NÖ Landesregierung, Abt. Landwirtschaftliche Bildung/
Landwirtschaftliche Koordinationsstelle für Bildung und Forschung (LAKO)
Förderhöhe: Bis 66% (Ausnahmen bis max. 83%)

Co-Finanzierung von ProjektbetreuerInnen
Personalförderung für begleitende Umsetzung von Schlüsselprojekten inkl. Auswahl und Begleitung durch externen Berater

Förderstelle: Ecoplus
Förderhöhe: Spesen und externe Beratungskosten bis 70%
Personalkosten (auf 3 Jahre gestaffelt): 75, 50, 25%


ÜBERREGIONALE PROJEKTE

Überregionale (EU-weite) Zusammenarbeit
Förderbare Maßnahmen: Organisation eines Starttreffens, Studie zur Durchführung einer gemeinsamen Aktion (Erfahrungsaustausch), Durchführung der gemeinsamen Aktion, Evaluierung der Zusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit

Förderstelle: NÖ Landesregierung, Abt. Landwirtschaftsförderung
Förderhöhe: Bis 100%
Förderwerber: natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen,
Lokale Aktionsgruppen und Gemeinden

Lernende Regionen
Entwicklung einer Gesamtstrategie für die Lernende Region, Bedarfserhebung, Umsetzung der Strategie in Form von Bildungskoordination und -information sowie von Pilotprojekten, Management für Lernende Regionen, Öffentlichkeitsarbeit

Förderstelle: NÖ Landesregierung, Abt. Landwirtschaftsförderung
Förderhöhe: 80%
Förderwerber: LAGs (für die Strategieentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Evaluierung und Umsetzung), juristische Personen und Personenvereinigungen (für Pilotprojekte)

  • Kurze Projektbeschreibung an LEADER-Management (Näheres siehe „Inhalte-LEADER-Projektbeschreibung")
  • LEADER-Management leitet Projektbeschreibung zur Abklärung an passende Förderstelle weiter, schickt Förderkriterien an Projektträger, evtl. gemeinsamer Termin mit Förderstelle
  • Ausfüllen eines LEADER-Projektantrages
  • Projektabstimmung in einer Kleinregionssitzung
  • Abstimmung in Lokaler Aktionsgruppe (LAG)
  • Übermittlung des Förderantrages durch das LEADER-Management an die Schwerpunktverantwortliche Landesstelle für LEADER-Projekte (Abt. Landwirtschaftsförderung, LF3)
  • Land NÖ (LF3) prüft, ob Antrag den LEADER-Kriterien entspricht und leitet an die zuständige Förderstelle weiter


  • Projektbezeichnung
  • Angaben zum Antragsteller/zur Antragstellerin (ProjektträgerIn, Adressdaten, Rechtsform, projektverantwortliche Person)
  • Angaben zum Projekt
    • Ausgangslage
    • Projektziel
    • geplante Maßnahmen
    • örtliche Angaben
    • Zeitplan
    • Kosten des Vorhabens
    • Finanzierung des Vorhabens
    • sonstige beantragte öffentliche Mittel