Die Fördersätze für die Umsetzung von Projekten werden wie folgt festgelegt und auf der Home-page der LEADER Region für alle FörderwerberInnen dargestellt. Alle Projekte und Fördererwerbe-rInnen werden gleich behandelt. Die Bestimmungen des Beihilfenrechtes sind einzuhalten. Grund-sätzlich gilt ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen (Sach-, Personal- und Investitionskosten).
Projektansatz und Aktivitäten | Fördersatz |
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LAG-Management:
|
70% |
Kooperationsprojekte transnational:Anbahnung/Vorbereitung und Umsetzung von transnationalen Projekten.Transnationale Projekte werden zentral ausgewählt, die Projektvorauswahl erfolgt dennoch durch die LAG |
80% |
LE-AnsatzProjekte die auch durch andere Maßnahmen des Programms LE 14-20 unterstützt werden könnten werden mit den dort gültigen Fördersätzen unterstützt. z.B. Diversifizierung |
20 - 40% |
Projekte im Aktionsfeld 1Nationale Kooperationsprojekte im Aktionsfeld 1 |
50% 60% |
Projekte im Aktionsfeld 2Nationale Kooperationsprojekte im Aktionsfeld 2 |
60% 70% |
Projekte im Aktionsfeld 3Nationale Kooperationsprojekte im Aktionsfeld 3 |
70% 80% |
Direkt Einkommen schaffende Maßnahmen /direkt wertschöpfende Maßnahmen mit Wettbewerbsrelevanz |
40% |
Kleinprojekte (Kostenuntergrenze 1.000 Euro) |
80% |