Förderhöhen

Die Fördersätze für die Umsetzung von Projekten werden wie folgt festgelegt und auf der Home-page der LEADER Region für alle FörderwerberInnen dargestellt. Alle Projekte und Fördererwerbe-rInnen werden gleich behandelt. Die Bestimmungen des Beihilfenrechtes sind einzuhalten. Grund-sätzlich gilt ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen (Sach-, Personal- und Investitionskosten).

Projektansatz und Aktivitäten Fördersatz
LAG-Management:
  • Management der LAG: Umsetzung und Überwachung der LES inkl. Bewertungstätigkeiten
  • Aktivitäten zur Sensibilisierung
  • Sachkosten inkl. Schulungen, ÖA, Monitoring, Evaluierung
  • Personalkosten, Reisekosten
  • Kosten für Büroinfrastruktur
70%
Kooperationsprojekte transnational:

Anbahnung/Vorbereitung und Umsetzung von transnationalen Projekten.Transnationale Projekte werden zentral ausgewählt, die Projektvorauswahl erfolgt dennoch durch die LAG

80%
LE-Ansatz

Projekte die auch durch andere Maßnahmen des Programms LE 14-20 unterstützt werden könnten werden mit den dort gültigen Fördersätzen unterstützt. z.B. Diversifizierung

20 - 40%
Projekte im Aktionsfeld 1
Nationale Kooperationsprojekte im Aktionsfeld 1
50%
60%
Projekte im Aktionsfeld 2
Nationale Kooperationsprojekte im Aktionsfeld 2
60%
70%
Projekte im Aktionsfeld 3
Nationale Kooperationsprojekte im Aktionsfeld 3
70%
80%
Direkt Einkommen schaffende Maßnahmen /
direkt wertschöpfende Maßnahmen mit Wettbewerbsrelevanz
40%
Kleinprojekte (Kostenuntergrenze 1.000 Euro)
80%