Grundsätzlich muss jedes Projekt inhaltlich einem Schwerpunkt eines Aktionfeldes zuordenbar sein. Es muss einen Beitrag zu einem der definierten Outputs leisten. Der Fördersatz ist durch das PAG (Projektauswahlgremium) gemäß LES festzulegen.

ZIEL

Lebensqualität und wirtschaftliche Bedingungen in der Region sind verbessert

AKTIONSFELDER

Die Wertschöpfung
in der Region
hat sich gesteigert


Fördersatz 50%

1
2
3

Natürliche Ressourcen
und kulturelles Erbe
sind gesichert


Fördersatz 60%

4
5
6

Für das Gemeinwohl wichtige
Strukturen und Funktionen
sind gestärkt


Fördersatz 70%

7
8
Heading 1
Body
Wer kann Projektträger sein?
  • Natürliche Person
  • Juristische Person
  • Ins Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse
  • Nicht förderbar: Beteiligung von Gebietskörperschaften über 25%!
  • Beteiligungen von Land oder Bund von < 25% sind bei der Bemessung der Förderhöhe rauszurechnen
  • Gemeinden sind bei LEADER förderbar!
  • Achtung: Projektträger kann nicht Auftragnehmer sein!